Was lernen wir hieraus?
Bürgergruppe für Sicherheit und Lärmschutz an der Bahn, meldet uns;
Einige Anmerkungen vom Ortstermin von RA Möller-Meinecke, der die
Kläger in Herten vertritt:
Bahnlärm in gedämpften Moll
Darf die Deutsche Bahn bei der Verhörung des Bahnlärms die Züge
langsamer fahren lassen?
Schallschutz gegenüber dem Lärm einer Güterverkehrstrecke ist das
Klageziel von sechs Musterkläger vor dem Oberlandesgericht Hamm. Die
drei Berufsrichter ordnen eine Beweisaufnahme zur Lautstärke und
Lästigkeit des Bahnbetriebs in den Wohnhäusern am Bahndamm an und
opfern dafür ihren Feierabend. Zur Vorbereitung und ohne Information
des Gerichts lässt die Bahn die Schienen besonders lärmmindernd
pflegen und nach Erscheinen des Gerichts halbiert sich überraschend
die Fahrtgeschwindigkeit der Güterzüge. Das bringt nach Bewertung
eines Sachverständigen eine erhebliche Lärmminderung (-6 dB(A)).
Zudem muss das Gericht bis zu 40 Minuten auf Güterzüge warten, die
sonst alle Viertelstunde fahren. Überraschend verkehren auch nur
besonders lärmarme und sehr kurze Güterzüge. Das Gericht wird dadurch
düpiert.
Jetzt stellen die Kläger die Frage: Darf die Deutsche Bahn Netz AG
als Prozesspartei eine Beweisaufnahme so verfälschen? Edificia
Rechtsanwälte wird dem Gericht dazu vortragen.
Der WDR berichtet darüber:
http://www1.wdr.de/nachrichten/ruhrgebiet/aerger-um-bahnlaerm-100.html
Auch die WELT berichtete:
https://www.welt.de/regionales/nrw/article158439594/Anwohner-werfen-der-Bahn-Manipulationen-vor.html