Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen
Sehr geehrter Herr Jöris,
wie Sie bisher auf die Frage nach der Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen geantwortet haben, ist richtig. Zum jetzigen Zeitpunkt können wir den Umfang des Anspruchs der passiven Schallschutzmaßnahmen nicht feststellen. Die genaue Prüfung des Anspruchs erfolgt im Anschluss an die Planfeststellung, d.h. nach Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses. Die Umsetzung der so ermittelten Schallschutzmaßnahmen wird spätestens mit Abschluss der Baumaßnahme (Inbetriebnahme) beendet sein. Anlässlich einer Begehung der Örtlichkeit werden insbesondere die Lage der Fenster, die Art der Verglasung sowie die Nutzung der Räume geprüft. Entscheidende Kriterien sind dabei die Raumgröße, die Größe der Fensterfläche und die Schallschutzklasse der bereits vorhandenen Fenster.
Anbei sende ich Ihnen zudem unsere Broschüren zu diesem Themenkomplex. Auf unserer Homepage (www.emmerich-oberhausen.de) finden Sie ebenfalls entsprechende Informationen.
Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Noreen Ludwig