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Wichtige fragen geklärt wissen

Der Emmericher Stadtrat hat gestern Nachmittag in seiner Sitzung zur Betuwe keinen Beschluss gefasst. Vielmehr möchten die Ratsvertreter vor einem Votum wichtige Fragen geklärt wissen, so Manfred Mölder von der SPD. Mit drei Enthaltungen stimmten die Ratsvertreter für die Absetzung des Themas von der Tagesordnung.

Begründung Beratungsbedarf Betuwe

Die SPD-Fraktion beantragt Beratungsbedarf zu TOP 3 „Betuwe“

Begründung:

  • Wir können nicht nachvollziehen, warum mit heutigem Datum der Ratsbeschluss vom 7.11.2017 in sein Gegenteil verkehrt werden muss, um heute, 24.4.2018, einen so genannten „Konsens“ herzustellen.
  • Unser Beratungsbedarf gründet sich auf die vor einem solchen Beschluss notwendige Beantwortung zentraler Fragen zum Verfahren, die bis heute aus dem NRW-Verkehrsministerium nicht vorliegt.

Frage 1: wann und an welcher Stelle im Verfahren muss der „Konsens“ hergestellt werden?

Heute, d.h. noch vor der Offenlage? Heute, d.h. noch vor der Erörterung?

Oder: am Ende des Verfahrens, wenn alle Einwände abgewogen sind?

Frage 2: wie wird der Konsens formal hergestellt?

Diese Fragen hat der Verkehrsminister bis heute nicht beantwortet.(übrigens der Stadt Voerde auch nicht!)

In der Vorlage für heute und in dem beigefügten Schreiben des Verkehrsministeriums taucht wie immer die Bedrohungskulisse von 14 Mio.€ zu Lasten der Stadt Emmerich auf. 14 Mio.€ soll die Stadt Emmerich zahlen, wenn sie eine andere Variante als die von der Bahn AG und von Straßen NRW bevorzugt.

Die Ratsmitglieder haben mehrheitlich am 7.11.2017 ihrem Willen Ausdruck gegeben, dass sie – nach bestem Wissen – einen anderen Weg gehen wollen, der auch in Elten langfristig keine Entwicklungen blockiert.

Hieraus ergeben sich für uns weitere rechtliche Fragen, die zunächst geklärt werden müssen:

  • Welche Rechtsgrundlage hat der so genannte „Konsens“?
  • Kann diese Konsensvereinbarung, die nie den Rechtscharakter eines dreiseitigen Vertrages zwischen Vorhabenträger Bahn – Land NRW und Kommunen erreicht hat, das kommunale Selbstverwaltungsrecht (Grundgesetz), das sich vor allen Dingen in der Planungshoheit ausdrückt, so stark einschränken wie wir das jetzt erleben?

Wenn der so genannte „Konsens“ nicht zustande käme, würden die Regelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes gelten und die Stadt Emmerich mit einem Eigenanteil von 30% an den Kosten beteiligt (14 Mio.€). (LT. Koalitionsvertrag soll das Eisenbahnkreuzungsgesetz zugunsten der Kommunen verändert.)

Hieraus ergibt sich die nächste wesentliche Frage:

kann der Bund mit einem Infrastrukturprojekt, das ausschließlich im Landes- und Bundesinteresse liegt – aber für die Kommunen nur Belastungen, Einschränkungen, Gefahren und keinen Nutzen bedeutet – über die finanziellen Auswirkungen die Kommunen wirklich ruinieren??? Und ihnen damit die materiellen/finanziellen Grundlagen für ihre Selbstverwaltung entziehen?

Wer die Musik bestellt – sollte bezahlen.

Für die SPD-Fraktion erkläre ich: bevor wir nicht diese zentralen rechtlichen Fragen geklärt haben ist nicht der Zeitpunkt erreicht, gegen unsere Überzeugung, gegen besseres Wissen den Ratsbeschluss vom 7.11.2017 in sein Gegenteil zu verkehren. Heute ist der 24.4. und nicht der 29.6.2018. Zeit genug schlauer zu werden.